Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht bei Datenübermittlung und Auskunftserteilung
Das Bundesmeldegesetz räumt den Bürgern die Möglichkeit ein, folgenden
Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit
allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene - an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von
Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst - an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Sie als Familienangehöriger keiner oder
nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie Ihr Ehegatte oder Ihr
Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern; dies gilt
jedoch nicht, wenn die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden
Wer mit der Weitergabe seiner Daten nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit beim
Einwohnermeldeamt der
Verwaltungsgemeinschaft
Rothenburg ob der Tauber
Laiblestraße 31, Erdgeschoss Zimmer 5
91541 Rothenburg ob der Tauber
eine Datenübermittlungssperre einzurichten.
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg, 26.01.2023
Schneider, Vorsitzender