Neuverpachtung aller gemeindlichen Grundstücke
Die landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Ohrenbach kommen zur Neuverpachtung. Das Pachtjahr
beginnt am 01.11.2022 und gilt für neun Jahre. Pachtberechtigt sind alle Landwirte und Gemeindebürger
der Gemeinde Ohrenbach.
1. Die Ausschreibung erfolgt im Gemeindeblatt Ausgabe Mai 2022.
2. Es werden alle Grundstücke der Gemeinde im gesamten Bereich der Gemeinde Ohrenbach angeboten, so
dass jeder der Interesse hat auf jedes Grundstück bzw. auf alle Grundstücke ein Angebot abgeben kann.
3. Angebote können nur Bürger/innen der Gemeinde Ohrenbach abgeben.
4. Die Grundstücke werden ohne Zahlungsansprüche verpachtet.
5. Klärschlammaufbringung ist nicht erlaubt.
6. Angebote müssen bis einschließlich Montag, 20. Juni 2022, 9.00 Uhr in schriftlicher Form und im ver-
schlossenen Umschlag mit folgenden Angaben bei der Gemeinde eingegangen sein.
a) Verschlossener Umschlag mit Aufschrift „Pachtangebot“, Datum und Absender.
b) Angebot: mit Name des Bieters, der Bieterin, Fl.Nr., Gemarkung, Größe des Grundstücks und Pachtange-
bot in €/ha.
c) Nach dem 20. Juni 2022, 9.00 Uhr eingegangene Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.
7. Die Pacht beginnt am 01. November 2022 und endet am 31. Oktober 2031.
Der Gemeinderat wird dann in einer nichtöffentlichen Sitzung im Juli die Vergabe beschließen. So dass zum
01. August 2022 jeder Pächter der den Zuschlag erhalten hat Bescheid weiß und seine Bewirtschaftung dem-
entsprechend einteilen kann. Alle die ein Angebot abgegeben haben, werden schriftlich benachrichtigt. Den Zu-
schlag erhält der oder diejenige Bieter/Bieterin, der/die das höchste Angebot auf das jeweilige Grundstück in
€/ha abgegeben hat. Die Gemeinde stellt für jedes Grundstück, soweit notwendig, einen Lageplan zur Verfü-
gung unter Angabe der Größe und Fl.Nr.
Nähere Auskünfte erteilt 1. Bürgermeister Hellenschmidt unter der Tel.Nr. 09865 / 810 telefonisch oder persön-
lich während der Sprechzeiten, oder nach telefonischer Vereinbarung.
Download ➟ Verpachtung 2022