Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Die am 26.03.2025 beschlossene Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o. d. Tauber enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung wurde durch das Landratsamt Ansbach nicht beanstandet.
(Schreiben vom 01 .04.2025)

Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr (Art. 63 Abs. 3 GO). Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, LaiblestraBe 31, 91541 Rothenburg o.d.T. (Zimmer 2) zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. Bekanntmachungsverordnung- BekV).

Rothenburg o.d.T., 14.04.2025
Verwaltungsgemeinschaft

Fröhlich