Die am 17.06.2020 beschlossene Haushaltssatzung der
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o. d. Tauber
enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung wurde
durch das Landratsamt Ansbachnicht beanstandet.
(Schreiben vom 30.06.2020)
Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr (Art. 63 Abs. 3 GO). Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg o.d.T. (Zimmer 2) zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. Bekanntmachungsverordnung- BekV).
Rothenburg o.d.T., 10.07.2020
Verwaltungsgemeinschaft
gez. Hufnagel