Die am 22.01.2020 beschlossene Haushaltssatzung der
Gemeinde Ohrenbach
enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung wurde
durch das Landratsamt Ansbach nicht beanstandet.
(Schreiben vom 24.01.2020)
Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das
Haushaltsjahr (Art. 63 Abs. 3 GO).
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten
amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen
Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg
ob der Tauber, Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg o.d.T. (Zimmer 2) zur
Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. Bekanntmachungsverordnung- BekV).
Rothenburg o.d.T., 30.01.2020
Verwaltungsgemeinschaft
Hufnagel