BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Gewerbepark Rothenburg und Umland, 2. Bauabschnitt“ mit integriertem Grünordnungsplan
Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Zweckverbandsversammlung hat in öffentlicher Sitzung am 08.07.2020 beschlossen den Bebauungsplan „Gewerbepark Rothenburg und Umland, 2. Bauabschnitt“ aufzustellen.Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung benötigter Gewerbeflächen für produzierendes Gewerbe. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 340, 343, 344 sowie Teilflächen des Grundstücks Flst.-Nrn. 347, Gemarkung Endsee und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Weiterhin hat die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung am 17.04.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans jeweils in der Fassung vom 17.04.2024 durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 17.04.2024 sind einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den erforderlichen Fachgutachten in der Zeit vom
03.05.2024 bis einschließlich 05.06.2024
Online über die Internetseite des Zweckverbands www.gewerbepark-rothenburg-umland.de unter der Rubrik „Aktuelles“ Bzw. Direktlink
URL: https://www.gewerbepark-rothenburg-umland.de/aktuelles/
öffentlich abrufbar. Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber (Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg ob der Tauber, Zimmer 26) während der allgemeinen Dienstzeiten (s. u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung per E-Mail an die Mailadresse beteiligung@tb-markert.de unter dem Betreff „[1004] Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auchper Post / zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber abgegeben werden.
Allgemeine Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M., (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024)
Rothenburg ob der Tauber, den 19.04.2024
gez.
Vorsitzende Margarita Kerschbaum